imagologische basteleien am vergangenen

andré holenstein ist reputierter geschichtsprofessor am historischen institut der universität bern. gestern abend hielt er einen bemerkenswerten vortrag im gut besetzten audimax des hauptgebäude. das “bundeshaus als nationaldenkmal” war sein thema. ich war sein interessierter zuhörer – und im stillen auch ein wenig sein kritiker.

da staunten die zuhörerInnen im collegium generale mächtig. historiker holenstein zeigte allen eine fotografie aus dem bundeshaus west mit den grossen zahlen “1308 / 1848”. denn auf der fassade des parlamentsgebäudes liest man die bekannte paarung “1291 / 1848”.
wie es dazu kam erläuterte der spezialist für die ältere schweizergeschichte profund. aegidius tschudi, der glarner humanist, der im 16. jahrhundert die konfessionsspaltung erlebt hatte, prägte unser bild der alten schweiz mit wilhelm tell und dem bösen landvogt, dem burgenbruch und der vertreibung der habsburger durch die freiheitsliebenden hirten und bauern. nur, den beginn der eidgenossenschaft datierte er auf 1308, der zeit als könig albrecht I. von habsburg bei windisch von familienmitgliedern und willigen aus dem niederen adel der umgebung ermordert wurde.
in den 1830er jahren begannen die historiker am wahrheitsgehalt dieser verschriftlichten erzählung zu zweifeln. denn ihre neuen ansprüche an wissenschaftlichkeit verlangte, vergangenheitsrekonstruktion schriftlich belegen zu können. urkunden drängten sich auf. zum beispiel der bundesbrief von 1291. solche “verfassungen” gab es im 13. und 14. jahrhundert jedoch zuhauf, denn sie besiegelten den landfrieden in zeiten, in denen es keinen könig gab, um die rechtsordnung auch ohne höhere würde aufrecht erhalten zu können.

heute glauben wir, war einer der merksätze holensteins, der bundesbrief von 1291 sei das protokoll der verschwörung gegen die habsburger. das sei barer unsinn, lautet sein urteil. denn in unserem heutigen geschichtsbild habe ein amalgam stattgefunden, zwischen der erzählung tschudis mit dem dramatischen aufstand in der innerschweiz, der nicht wirklich belegt sei, und der nüchternen erzählung der rechtssicherung, die nach dem tod von könig rudolf i. von habsburg nötig geworden und belegt sei.
beides sei, im bundeshaus zu als “imagologische bastelei”, einer bildhaften einheit, verschmolzen, beispielsweise in der eingangshalle, wo die drei eidgenossen nicht mehr die schwurhand erheben, um den aufstand zu beschwören, sondern damit den bundesbrief stützten, um die rechtsordnung zu sichern.

der referent machte deutlich, wie der bundeshauskomplex nach 1848 entstand, zuerst als bundesratshaus, dem heutigen bundeshaus west, dann, nach der verfassungsrevision von 1874 für die erweiterten staatszwecke mit dem heutigen bundeshaus ost, und 1902 mit dem neu eröffneten parlamentsgebäude in der mitte. begonnen hat alles in einem eher nüchtern-technischenen renaissance-stil, um dann im monumentalen schlussgebäude theatralisch-künstlerisch aufgebauscht zu enden. das würde der stabilisierung und heroisierung des jungen bundesstaates entsprechen, 1848 aus einem bürgerkrieg hervorgegangen, 1891 zur bürgerlichen festnation verschmolzen.

holenstein zitierte in seinem vortrag auch konservative kritiker des bundesstaates und seiner ideologie, zum beispiel den freiburger aristokraten gonzague de reynold, der noch 1929 zwischen der suisse historique, die sich in der mittelalterlichen altstadt auch in bern manifestiere, und dem suisse théorique, wie sie mit der stadtverschandelung durch das sog. bundeshaus zum ausdruck komme.

das ist wohl typisch, für die schweizer geschichte, die zwei eigenheiten hat. sie ist durch gesellschaftliche brüche wie die reformation oder die helvetische republik geschaffen worden, als mythos, welche über das trennende hinweg das gemeinsame in der vergangheit sucht. die gegenwart blendet sie dabei gerne aus, weil sie konfliktreicher ist als es die anfänge in der geschichte erscheinen lassen. das war auch holenstein verdikt.
indes, ein wenig verfiel auch der geschichtsprofessor diesem muster. gleich zu beginn des vortrages grenze er sich vom titel der vortragsreihe “hauptstädte und ihre funktionen” ab. bern sei gar nicht hauptstadt, sondern bundesstadt, war seine begründung.
nun könnte man lange darüber philosophieren, was richtig ist. auf diesem blog gibt es viele hinweise für das eine, wie auch für das andere. meinerseits vertrete ich ja mehr und mehr die auffassung, dass wir auch heute wie tschudi und die staatsgründer in einer umbruchzeit leben. die hat nicht nur die föderalistische schweiz der alten orte, die 1848 und 1874 in den bundesstaat übergeführt wurden, überholt ist. denn die schweiz von heute ist, mit ihrer weltweiten vernetzung, schon längst ein teil der globalen ökonomie geworden, bestimmt durch international interagierende metropolen wie zürich und genf, vielleicht auch basel, die ihre umländer grenzübergreifen als pendleragglomerationen organsieren, und so, jedenfalls in der staatsvision des bundesamtes für raumplanung, durch eine hauptstadtregion schweiz koordiniert werden sollten. allerdings fehlt dieser neuen funktionalen integration das entsprechende kollektive selbstverständnis (und selbstbewusstsein!).

mit dem bundesstaats von damals hat unser zeit kaum mehr etwas gemeinsames, und mit der den bundesideologie des 19. jahrhunderts, symbolisiert im parlamentsgebäude, ebenfalls nicht.
da muss man sich schon suchen nach neuen erinnerungsorten aufmachen, zum beispiel als

stadtwanderer

cal

ich bin der berner stadtwanderer. ich lebe in hinterkappelen und arbeite in bern. ich bin der felsenfesten überzeugung, dass bern burgundische wurzeln hat, genauso wie ich. also bin ich immer wieder auf der suche nach verästelungen, in denen sich die vergangene kultur in meiner umgebung versteckt hält.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert